Kriterien für die Erstellung der Rangordnung zur Aufnahme


Jedes Ansuchen wird grundsätzlich angenommen - Ausnahmen bilden eventuell jene Ansuchen von Personen, welche aus krankheitsspezifischen Gründen eine Betreuung unmöglich machen.

Nachfolgend die Kriterien für die Erstellung der Rangordnung für die Heimaufnahme:

 

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT (max. 40 Punkte)

  • Pflegestufe 0

0 Punkte

  • Pflegestufe 1

10 Punkte

  • Pflegestufe 2

20 Punkte

  • Pflegestufe 3

30 Punkte

  • Pflegestufe 4

40 Punkte


Nicht eingestuft bzw. falsch eingestuft

  • Selbständigkeit bei der Verrichtung täglicher Dinge

max. 24 Punkte

  • Inkontinenz

max. 8 Punkte

  • Orientierung

max. 8 Punkte


Familäre und soziale Situation (max. 30 Punkte)

  • Möglichkeit und Zumutbarkeit der Betreuung zu Hause durch die Familie oder durch andere Dienste

max. 10 Punkte

  • das Vorhandensein von einschränkenden Elementen in der derzeitigen Wohnsituation

max. 10 Punkte

  • das Vorhandensein von spezifischen persönlichen Schwierigkeiten des Antragstellers

max. 10 Punkte

 

WARTEZEIT (max. 10 Punkte)

  • jeweils 1 Punkt nach Vollendung eines jeden Monats ab Einreichung

max. 10 Punkte


Weitere Bewertungselemente (max. 30 Punkte)

  • Ansuchende mit meldeamtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Kaltern

30 Punkte

  • Personen, die Verwandte 1. Grades haben, die in Kaltern den melde-amtlichen Wohnsitz haben
  • Personen, die in Kaltern einmal den meldeamtlichen Wohnsitz hatten
  • Personen, die gewohnheitsmäßig in Kaltern wohnen, den melde-amtlichen Wohnsitz aber nicht in Kaltern haben

10 Punkte

  • andere Ansuchende

0 Punkte



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